Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

2 AnmeldungIn

dem Moment, in dem der Kunde das "Anmeldeformular" ausfüllt, unterschreibt und beim Veranstalter einreicht, bietet der Kunde verbindlich den Abschluss des Vertrages an. Der Kunde kann dem Veranstalter die Anmeldung über den schriftlichen Weg (per Post) oder über den elektronischen Weg (E-Mail, Scan, gut erkennbares Foto, Online-Anmeldung) zukommen lassen.Der Vertrag kommt jedoch erst dann zustande, wenn der Veranstalter eine Annahmebestätigung oder sogenannte Reisebestätigung an den Kunden übermittelt. Diese bedarf keiner bestimmten Form, wird aber in der Regel über den elektronischen Weg (per E-Mail) übermittelt.Im Zuge der Annahmebestätigung bekommt der Kunde vom Veranstalter eine Rechnung in Höhe des vereinbarten Veranstaltungspreises. Die Platzvergabe für eine Veranstaltung erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldung und des Zahlungseingangs.

4 Rücktritt

Falls ein Kunde aus privaten Gründen zurücktreten möchte, kann er dies jederzeit mit einer schriftlichen Erklärung an den Veranstalter tun. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Sobald die Rücktrittserklärung des Kunden beim Veranstalter eingegangen ist, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Stattdessen ist er jedoch berechtigt, gemäß § 651h BGB eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

Die Aufwands- und Entschädigungspauschale ist wie folgt gestaffelt:

  • - Bei Rücktritt ab Vertragsunterzeichnung bis 90 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Veranstaltungspreises
  • - Bei Rücktritt ab dem 89. bis 31. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Veranstaltungspreises
  • - Bei Rücktritt ab dem 30. bis 11. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Veranstaltungspreises
  • - Bei Rücktritt ab dem 10. Tag vor Reisebeginn: 100 % des Veranstaltungspreises

6 Kündigung wegen höherer Gewalt, 7 Verhaltensbedingte Kündigung durch den Veranstalter

Wird die Veranstaltung infolge einer nicht bei Vertragsabschluss vorhersehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Bestimmung kündigen. Dies gilt beispielsweise im Falle einer Pandemie mit einem harten Lockdown (geschlossene Ländergrenzen, Hotels oder Restaurants). Dies gilt jedoch nicht, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung am Veranstaltungsort keine höhere Gewalt vorliegt, keine unvermeidbaren oder außergewöhnlichen Umstände herrschen und/oder die Veranstaltung durchführbar ist.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Dies ist der Fall, wenn der Kunde trotz einer Abmahnung seitens des Veranstalters nachhaltig die Durchführung der Veranstaltung stört, sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhält oder bewusst andere Teilnehmer der Veranstaltung in Gefahr bringt. Im Falle einer Kündigung des Vertrages aus diesen Gründen behält sich der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Veranstaltungspreis vor.

  • 8 Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Veranstalters ist gemäß § 651p BGB wie folgt geregelt: Der Veranstalter beschränkt seine Haftung für Schäden, die keine Körperschäden darstellen und nicht durch grobes Verschulden seitens des Veranstalters verursacht wurden, auf den dreifachen Veranstaltungspreis. Bei der haftungsrechtlichen Verantwortung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters beruhen, haftet dieser maximal mit dem Dreifachen des Veranstaltungspreises. Diese Haftungssumme gilt pro Kunde und Veranstaltung. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder Fahrlässigkeit eines Kunden verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden, die ein Teilnehmer der Veranstaltung durch Dritte erleidet. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für ungünstige Wetterbedingungen, die dazu führen, dass die Veranstaltung in ihrem Umfang reduziert wird, um die Sicherheit aller Teilnehmer und Guides zu gewährleisten (z.B. plötzlicher Schneefall, Stürme und Unwetterwarnungen, Erdrutsche, Sprengungen usw.). Darüber hinaus haftet der Veranstalter nicht für gesperrte Straßen, die die Erfüllung des Leistungsumfangs (z.B. beworbene Passstraßen, Streckenabschnitte usw.) beeinträchtigen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die auf Leistungsstörungen zurückzuführen sind, sofern es sich um Leistungen handelt, die lediglich vermittelt wurden und nicht Bestandteil der eigentlichen Veranstaltungsleistung sind. Zu solchen Fremdleistungen können zum Beispiel Ausstellungen, Museumsbesuche, Stadtführungen, Ausflüge aller Art, Sportveranstaltungen und Beförderungen während, vor oder nach der Veranstaltung gehören.

  • 9 Einverständnis- und Verzichtserklärung für Bild- und Filmaufnahmen

Mit Abschluss des Vertrages erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass Bild- und Videoaufnahmen, die während der Veranstaltung/Reise entstehen, vom Veranstalter oder von Dritten, die mit seiner Zustimmung handeln, in geänderter oder unveränderter Form zu Werbezwecken und zur Veranschaulichung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Eine Verwendung für politische Parteien oder Institutionen, die gegen die guten Sitten verstoßen, ist ausgeschlossen. Der Kunde stimmt auch zu, dass auf solchen Bild- und Videoaufnahmen der Name und/oder das Logo von Performance Squad - Events & More by Johannes Placzek in Verbindung gebracht werden darf. Das Nutzungsrecht an diesen Bild- und Videoaufnahmen bleibt auch nach dem Ende der Veranstaltung/Reise bestehen. Der Veranstalter bemüht sich stets um die Wahrung der persönlichen Freiheit und verwendet in der Regel keine Bilder, auf denen eine eindeutige Identifizierung der Person oder des Fahrzeugs möglich ist, sollte vorher der schriftliche Wunsch des Kunden gegenüber des Veranstalters mitgeteilt worden sein. Der Kunde hat zudem das Recht, die Einwilligung gemäß § 9 Nr. 1 schriftlich zu widerrufen.

  • 10 Personenbezogene Daten

Der Veranstalter ist berechtigt, personenbezogene Daten, die er vom Kunden erhält, zu speichern. Sofern erforderlich, werden die Daten an Dritte weitergegeben, insbesondere an Leistungsträger (z.B. Hotels, Restaurants), um die primären und sekundären Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.

  • 11 Fahrzeugbeklebung

Im Rahmen der Reiseveranstaltung können Fahrzeuge zu Marketingzwecken mit einer Tour-Folierung ausgestattet werden. Die Folien werden entweder vor Reisebeginn an den Reisenden übergeben oder zu Reisebeginn am Fahrzeug angebracht. Es wird eine leicht klebende Messefolie für kurzfristige Nutzungsdauer verwendet. Nach der Beklebung sollte das Fahrzeug nicht sofort gewaschen werden. Wenn das Fahrzeug später gewaschen wird, sollte der Kärcher mit einem Mindestabstand von 50 cm zu den Aufklebern gehalten werden. Um die Aufkleber rückstandslos zu entfernen, empfehlen wir, das Fahrzeug gründlich zu reinigen und warme Außentemperaturen zu nutzen, da der Kleber und die Folie dann weich und elastisch sind. Falls Klebereste zurückbleiben, empfehlen wir, diese Stellen mit Silikonentferner oder Alkohol zu behandeln und die Reste nach kurzer Einwirkzeit mit einem sauberen Mikrofasertuch zu entfernen. Die Entfernung der Aufkleber erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden am Fahrzeug durch die Beklebung oder deren Entfernung, einschließlich Schäden an Lack, Folien, Steinschlagschutzfolien oder anderen Oberflächen, die mit der Folie in Kontakt kommen.

  • 12 Rücktritt des Reiseveranstalters wegen fehlender Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Reise bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Dies gilt nur, wenn der Veranstalter in den Vertragsunterlagen, die an den Kunden gerichtet sind, eine solche Mindestteilnehmerzahl angegeben und deutlich darauf hingewiesen hat. Der Veranstalter ist auch berechtigt, die Reise bereits zu einem früheren Zeitpunkt abzusagen, wenn ersichtlich ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In beiden Fällen wird der Kunde unverzüglich vom Veranstalter über die Absage informiert und erhält umgehend eine Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen.

  • 13 Rechtliche Vorschriften

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Vorschriften des Straßenverkehrs zu beachten, auch wenn die Reiseveranstaltung in andere Länder wie Italien, Frankreich, die Schweiz, Kroatien, Slowenien oder Österreich führt.

Die angebotenen Reiseveranstaltungen des Veranstalters sind keine motorsportlichen Veranstaltungen mit wettbewerblichen Charakter. Es wird weder auf Zeit gefahren noch um Platzierungen, Preise oder Wetten. Der Veranstalter gibt keine Vorgaben hinsichtlich Geschwindigkeiten oder dem Fahren in Kolonne.

Es gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) und ein generelles Verbot von Betäubungsmitteln für Reiseteilnehmer, die ein Kraftfahrzeug führen. Die Kontrolle des Alkoholkonsums und die damit verbundene Fahrtüchtigkeit liegen in der Verantwortung jedes Teilnehmers selbst. Der Veranstalter haftet nicht für Bußgelder und Verkehrsverstöße.

Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die Verkehrsregeln einzuhalten und diese zu kennen. Zudem muss das von ihm geführte Fahrzeug den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen, technisch einwandfrei sein und den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entsprechen.

Es liegt in der Verantwortung jedes Teilnehmers sicherzustellen, dass sein Fahrzeug über ausreichenden Versicherungsschutz verfügt. Falls vom Veranstalter ein Nachweis darüber verlangt wird, ist dieser vorzulegen. Bei unzureichendem Versicherungsschutz behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Fahrzeug vom fahrerischen Teil der Reise auszuschließen.

Jeder Teilnehmer, der ein Fahrzeug führen möchte, muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und diese bei sich führen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, dies zu kontrollieren, kann jedoch im Zweifelsfall die Vorlage des Führerscheins verlangen.

Die Teilnehmer sind angehalten, unnötige Umweltbelastung und Lärmbelästigung zu vermeiden.

Während der Reise sind der Tourguide und andere bevollmächtigte Personen des Veranstalters befugt, den Reiseteilnehmern Weisungen zu erteilen.

Teilnehmer, die gegen die Regeln gemäß § 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, können vom Veranstalter von der Reise ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Preisminderung oder Kündigung wegen eines Mangels.

Es ist nicht gestattet, Werbung für andere Reiseanbieter im Bereich der Fahrzeugreisen oder Events zu machen. Ein Verstoß kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.